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Zum Sammelbegriff: Bier



Bierlieferungsvertrag

Vertrag zwischen Wirt und Brauerei mit dem Ziel für die Brauerei, eine Abnahmevereinbarung / Bierbezugsverpflichtung mit dem Wirt zu vereinbaren. Der Wirt hat den Vorteil, Zuschüsse oder ein Darlehn oder eine Bürgschaft zu erhalten.