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Gewinnrichtsätze - Richtsätze

Nach den Gewinnrichtsätzen des Finanzamtes werden Umsatzverprobungen vorgenommen. Man unterscheidet Rohgewinnrichtsatz, Halbreingewinnrichtsatz und Reingewinnrichtsatz. Diese Gewinnrichtsätze sind Erfahrungswerte bzw. Durchschnittsergebnisse von Außenprüfungen.