Gastronomie - Lexikon >> H >> Hackfleischverordnung /Lebensmittelüberwachung



Zum Sammelbegriff: Verordnung



Hackfleischverordnung /Lebensmittelüberwachung

Um den Verbraucher vor Gefahren vor allem Gesundheitsschädigungen zu schützen gibt es zum Beispiel auch die Hackfleischverordnung. Desweiteren zu Kontollen eingesetzt werden Mitarbeiter der Lebensmittelpolizei, Staatliche Gesundheitsämter, Wirtschaftskontrolldienste, Eichämter, Amtsärzte, Tierärzte usw.. Besonders geachtet wird auf die Einhaltung der Betriebs-, Produktions-, Transport-und Personenhygiene. Die amtliche Lebensmittelüberwachung umfasst die ganze Bandbreite der pflanzlichen und tierischen Lebensmittel, sowie der Getränke. Dazu gehören aber auch Kosmetika, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände. Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmittel ausgehen können, zu schützen. Die Aufgaben werden von Beamten der Lebensmittelpolizei bzw. des Wirtschaftskontrolldienstes, Beamte von den chemischen Untersuchungsämter, Tierärzte, Amtsärzte der Staatlichen Gesundheitsämter (Überwachung der Mitarbeiter) und Mitarbeiter der Staatlichen Eichämter durchgeführt. Bei den Kontrollen in den Betrieben wird in erster Linie auf die Einhaltung der Betriebs-, Produktions- Transport- und Personenhygiene geachtet. Die Eigenkontrolle der Betriebe und die turnusmäßige Personalschulung werden überwacht. Beanstandungen ergeben sich vor allem hinsichtlich der Betriebs- und Personalhygiene.