Betriebsausgaben sind die Ausgaben, die zur Erzielung des betrieblichen Umsatzes erforderlich sind. Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben sind Aufwendungen für Geschenke, Gästehäuser u. a., die nicht dem Betriebszweck dienen. Für bestimmte Berufsgruppen oder Aufwendungsarten sind für Betriebsausgaben Pauschbeträge möglich.